Unsere Gärten..
Wir, der Kleingartenverein „Rostocker Greif“ e. V., bieten dir verschiedene Gartenflächen, mit und ohne Obstbaumbestand, mit und ohne Gartenhäuschen, teilweise Stein-Gartenhäuschen, mit einer Fläche von ca. 300 m² zu einem sehr moderaten Preis an. Die Kleingärten befinden sich in sehr ruhiger Lage (Autobahn, Warnemünde, Stadtmitte usw. schnell erreichbar). Und dies alles ohne Straßengeräusche, da sich keine Verkehrswege in unmittelbarer Nähe befinden.
Wir suchen Menschen, die auch frischen Wind in unsere Kleingartengemeinschaft bringen – die so richtig Lust auf Garten, Natur und Gemeinschaft haben . Gerne auch Bienenhalter.
Unsere freien Gärten:
Block | Nr. | Fläche / m² | Preis | Details |
---|---|---|---|---|
Block A | 011 | 300 | VB | telef. zu erfragen |
Block A | 046 | 300 | VB | telef. zu erfragen |
Block F | 246 | 300 | VB | telef. zu erfragen |
Block F | 254 | 300 | 2000 € VB | telef. zu erfragen |
Unsere Gebühren:
1.) einmalige Aufnahmegebühr von 75,00 €
2.) jährlichen Kosten für Pacht und Versicherungen ca. 120,00 €
3.) Verbrauchskosten für Strom und Wasser.
4.) Zur Pflege der Anlage verpflichtet sich jedes Mitglied, 6 Stunden im Jahr gemeinnützige Arbeiten zu leisten.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten findest Du auf unserer Internetseite https://www.kgv-rostockergreif.de/
WICHTIG:
Die Nachfrage an Gärten in unser Anlage ist sehr groß. Daher führen wir eine Warteliste. Um sich korrekt anmelden zu können und auf die Warteliste aufgenommen zu werden, ist es erforderlich, eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: kgv.rostocker.greif@gmail.com
Diese E-Mail muss an Frau K. Tarlatt gerichtet sein und folgende Daten enthalten:
1.) persönliche Daten |
2.) Peronenanzahl (z.B. 2 Erwachsen, 2 Kinder / Ehepaar / 1 Person usw.) |
3.) Garten- bzw. Parzellennummer |
4.) Preisvorstellung |
Besichtigungstermine werden bei Vorab-Einigung natürlich zeitnah organisiert.
Serviceangebot
Der Vorstand bietet zur Unterstützung bei Pächterwechsel (z. B. Gartenverkauf) den Mitgliedern an:
Veröffentlichung des Verkaufswunsches auf unserer Internetseite. So eine Veröffentlichung erreicht viele Gartensuchende und kann sehr schnell Erfolg haben.
Wir erstellen einige Bilder und nehmen die Daten auf. Dann, ab auf die Internetseite. Dort erscheinen die Verkaufsanzeige und die Bilder in der Rubrik „Freie Gärten“ innerhalb einer Woche.
Der Service kostet kein Geld, nur ein paar freundliche Worte an Katrin Tarlatt, unsere stellvertretende Vorsitzende.
Hinweise für Pächterwechsel
Bei einem Pächterwechsel gibt es immer wieder die Frage, wer für die Mängelbeseitigung (lt. der Gartenbegehung) verantwortlich ist. Dazu gibt es klare Regelungen in der Laubenordnung.
Vor dem Verkauf einer Gartenparzelle hat der abgebende Pächter folgende Verpflichtung:
Der abgebende Pächter hat alle Baulichkeiten, die nicht der genannten Verordnung entsprechen, zu seinen Lasten bis zum Zeitpunkt des Pächterwechsels zu entfernen.
Alle Nachweise/Genehmigungen/Zustimmungen sind bei Pächterwechsel an den Nachpächter zu übergeben.
Wer das berücksichtigt, sollte keine Überraschungen beim Pächterwechsel erfahren.