Unsere Gärten..
Wir, der Kleingartenverein „Rostocker Greif“ e. V., bieten Dir verschiedene Gartenflächen, mit und ohne Obstbaumbestand, mit und ohne Gartenhaus, teilweise Stein-Gartenhaus, mit einer Fläche von ca. 300 m² zu einem sehr moderaten Preis an. Die Kleingärten befinden sich in sehr ruhiger Lage (Autobahn, Warnemünde, Stadtmitte usw. schnell erreichbar) und dies alles ohne Straßengeräusche, da sich keine großen Verkehrswege in unmittelbarer Nähe befinden.
Wir suchen Menschen, die auch frischen Wind in unsere Kleingartengemeinschaft bringen, die so richtig Lust auf Garten, Natur und Gemeinschaft haben, gerne auch Bienenhalter.
Unsere freien Gärten:
Block | Nr. | Fläche / m² | Preis | Details |
---|---|---|---|---|
Block A | 39 | 300 | VB | |
Block A | 78 | 300 | VB | |
Block A | 87 | 300 | VB | |
Block A | 79 | 300 | VB | |
Block A | 130 | 300 | VB | |
Garten zu verkaufen:
Unsere Gebühren:
1.) einmalige Aufnahmegebühr von 100,00 €
2.) Neue Pächter hinterlegen eine KAUTION von 500 €.
3.) jährliche Kosten für Pacht und Versicherungen
4.) Verbrauchskosten für Strom und Wasser.
5.) Zur Pflege der Anlage verpflichtet sich jedes Mitglied, 6 Stunden im Jahr gemeinnützige Arbeiten zu leisten.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten findest Du auf unserer Internetseite https://www.kgv-rostockergreif.de/
WICHTIG:
Die Nachfrage an Gärten in unserer Anlage ist groß. Um sich korrekt anmelden zu können , ist es erforderlich, eine E-Mail an folgende Adresse zu schicken:
kgv.rostocker.greif@gmail.com
Diese E-Mail muss an Herrn Harald Eifler gerichtet sein und folgende Daten enthalten:
1.) Ihre persönliche Daten |
2.) Personenanzahl (z.B. 2 Erwachsene, 2 Kinder / Ehepaar / 1 Person usw.) |
3.) Garten- bzw. Parzellennummer |
4.) Preisvorstellung |
Besichtigungstermine werden bei Vorab-Einigung natürlich zeitnah organisiert.
Serviceangebot
Der Vorstand bietet zur Unterstützung bei Pächterwechsel (z. B. Gartenverkauf) den Mitgliedern an:
Veröffentlichung des Verkaufswunsches auf unserer Internetseite. So eine Veröffentlichung erreicht viele Gartensuchende und kann sehr schnell Erfolg haben.
Wir erstellen und nehmen die Daten auf. Dann, ab auf die Internetseite. Dort erscheint die Verkaufsanzeige in der Rubrik „Freie Gärten“ innerhalb einer Woche.
Der Service kostet kein Geld, nur ein paar freundliche Worte an Harald Eifler.
Hinweise für Pächterwechsel
Bei einem Pächterwechsel gibt es immer wieder die Frage, wer für die Mängelbeseitigung (lt. der Gartenbegehung) verantwortlich ist. Dazu gibt es klare Regelungen in der Laubenordnung.)
Es muss ein Schätzprotokoll erstellt werden. Dazu bitte mit H. Eifler Kontakt aufnehmen.
Vor dem Verkauf einer Gartenparzelle hat der abgebende Pächter folgende Verpflichtung:
Der abgebende Pächter hat alle Baulichkeiten, die nicht der genannten Verordnung entsprechen, zu seinen Lasten bis zum Zeitpunkt des Pächterwechsels zu entfernen.
Alle Nachweise/Genehmigungen/Zustimmungen sind bei Pächterwechsel an den Nachpächter zu übergeben.
Wer das berücksichtigt, sollte keine Überraschungen beim Pächterwechsel erfahren.